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Wie wird der Abt ernannt?

Der Abt wird durch die Mönche geheimer Wahl gewählt und braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit. Der neue Abt wird danach von Hl. Stuhl in seinem Amt bestätigt. Der Abt wird auf Lebenszeit gewählt, er darf aber zurücktreten, falls das Amt das Maß seiner Kräfte übersteigt.